Verlangen Finanzämter zu hohe Zinsen?

Wer Steuern nachzahlen muss, zahlt zusätzlich 6 Prozent Zinsen – so ist es Gesetz seit 1961. Umgekehrt bekommen Sie für eine Steuer-Erstattung denselben Zins. In beiden Fällen beginnt die Verzinsung erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Fälligkeit.

Wird dem Steuerzahler nach einer längeren Zeit eine Nachzahlung auferlegt, ist der Zinsaufschlag entsprechend hoch. Ein Ehepaar musste fast 2 Millionen Euro nachzahlen. Hinzu kam ein Zinsbescheid über 240.000 Euro. Die Zinsen muss das Ehepaar vorerst nicht zahlen, entschied der Neunte Senat des Bundesfinanzhofs (Az. IX B 21/19).

Dieser BFH-Senat hält den Zinssatz von 6 Prozent für verfassungswidrig hoch – insbesondere für Verzinsungen ab dem Jahr 2015. Allerdings hat der Dritte Senat desselben Gerichts vor wenigen Wochen beim gleichen Thema keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkannt. Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht. Dort laufen mehrere Verfahren zu diesem Thema.

Falls Sie Steuern nachzahlen müssen, sollten Sie sich gegen den Nachzahlungszinssatz von 6 Prozent wehren. Innerhalb eines Monats müssen Sie dagegen Einspruch einlegen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Schreiben Sie uns info@sinatax.de