Jetzt Fristverlängerung beantragen

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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2017

Kennst du das, du nimmst dir am Wochenende vor, deine Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzustellen. Deine Freundin ruft dich an, das Wetter ist so toll, ihr wollt gemeinsam Rad fahren, im Café einen Cappuccino trinken… und schon ist das Wochenende vorbei und die Unterlagen für die Steuererklärung liegen immer noch dort, wo sie vorher waren. Plötzlich steht der 31. Mai vor der Tür.

An diesen Tag denken die meisten Steuerzahler nur mit Grauen.

Denn bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Doch wenn du bereits jetzt absehen kannst, dass es knapp werden könnte: Stell einen Antrag auf Verlängerung!

Meist wird diese problemlos bis 30. September genehmigt – manchmal gar bis zum Jahresende. Diesen Termin solltest du jedoch unbedingt einhalten – sonst sind Verspätungszuschläge garantiert.

Warum muss ich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen?

Die Fristverlängerung dient nicht nur der Nervenberuhigung – sie spart auch bares Geld. Wenn du den Abgabe-Termin überziehst, ohne die Verlängerung beantragt zu haben, musst du mit Sanktionen des Finanzamtes rechnen, welcher bis zu 25.000 € hoch sein kann.

Reagierst du nicht auf Erinnerungen und Mahnungen vom Finanzamt, wird deine Steuer geschätzt. Und diese fällt generell höher aus als die tatsächliche Steuerschuld!

Wann sollte ich einen Antrag auf Fristverlängerung stellen?

Grundsätzlich sollte jeder, der verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sicherheitshalber einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Vor allem, wenn es regelmäßig etwas knapp mit der Erstellung der Erklärung wird. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht spätestens, wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Außerdem bist du zur Abgabe als Arbeitnehmer verpflichtet, wenn du 2017

  • Lohnersatzleistungen von über 410 Euro erhalten hast.
  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten hast.
  • als Ehepaar die Steuerklassen V und III hattest.
  • einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast.
  • als Ehepaar beide einzeln zur Steuer veranlagt werden.
  • Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten hast.
  • geheiratet hast oder geschieden wurdest
  • die Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrages Ihres Kindes beantragt hast.

Trifft keiner der Punkte auf dich zu, kannst du dir mit der Abgabe der Erklärung vier Jahre Zeit lassen – oder auch gar nicht abgeben.

Falls du weitere Fragen hast, schreibe mir gerne eine E-Mail.