Umsatzsteuerbetrug im Online Handel

Gesetz soll Steuerbetrug beim Onlinehandel stoppen

Die Regierung geht mit einem Gesetzesentwurf gegen Umsatzsteuerbetrug bei Onlinehändlern vor. Plattformen wie eBay und Amazon sollen in Haftung genommen werden.
Die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen zukünftig für die nicht entrichtete Umsatzsteuer ihrer Händler in Haftung genommen werden um dadurch Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr zu vermeiden.
Die Betreiber sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten ihrer Händler zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.
Die Betreiber haften dann für nicht entrichtete Steuern, die über den eigenen Onlinehandel verschickt werden. Hiervon können Sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.
Die neue Regelung soll zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.
Falls Sie weitere fragen zum Thema haben kontaktieren Sie uns info@sinatax.de.